(1) Für das ärztliche Personal laut Artikel 16 Absätze 3 und 4 wird der vor Inkrafttreten dieses Vertrages für programmierte Zusatzstunden gezahlte Betrag, bereinigt um zwei programmierte Zusatzstunden, die die neue zusätzliche Zulage für die fixe Position (Artikel 16 Absatz 3) finanzieren, in eine persönliche Zulage umgewandelt und wie folgt berechnet:
Betrag der restlichen Zusatzstunden, minus 50 Prozent der im Ausmaß laut Artikel 18 Absatz 3 bestimmten neuen Exklusivitätszulage, minus 2/38 des neuen Gehalts gemäß Besoldungsstufe mit den Aufbesserungen aufgrund beruflicher Entwicklung.
(2) Das Ergebnis der Berechnung laut Absatz 1 bildet die neue persönliche Zulage, die nicht den zukünftig angewendeten allgemeinen Erhöhungen der Grundentlohnung unterliegt. Die Zulage wird, vermindert um den Betrag des 13. Monatsgehalts, in 13 Monatsraten ausgezahlt; sie wird nicht von den zukünftigen wirtschaftlichen Erhöhungen resorbiert.
(3) Für das nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages vom 13. März 2003 in die Funktionsbereiche B oder A aufgenommene oder wieder aufgenommene oder von Funktionsbereich B in Funktionsbereich A des einzigen Stellenplanes aufgestiegene ärztliche Personal, welches Inhaber von Zusatzstunden ist, wird die neue, allenfalls zustehende, persönliche Zulage wie folgt berechnet:
für programmierte Zusatzstunden bezahlter Betrag, minus 50 Prozent der Exklusivitätszulage, minus 2/38 des neuen Gehalts gemäß Besoldungsstufe mit den Aufbesserungen aufgrund beruflicher Entwicklung, minus zusätzliche Zulage für die fixe Position (Artikel 16 Absatz 6).
(4) Das Ergebnis der Berechnung laut Absatz 3 bildet die neue persönliche Zulage, die nicht den zukünftig angewendeten allgemeinen Erhöhungen der Grundentlohnung unterliegt. Die Zulage wird, vermindert um den Betrag des 13. Monatsgehalts, in 13 Monatsraten ausgezahlt und zur Gänze von den vorgesehenen sich aufgrund der beruflichen Entwicklung laut Artikel 13 dieses Vertrages ergebenden individuellen Erhöhungen im Ausmaß von 50 Prozent des zustehenden Betrages graduell resorbiert.
(5) Veranschaulichende Beispiele in Bezug auf die Anwendung dieses Artikels sind in den Anlagen A – C - D angeführt.