1. Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung, mit spezifischen Lernstörungen oder mit besonderen Bildungsbedürfnissen erfolgt die Bewertung laut individuellem Bildungsplan, welcher, falls erforderlich, aufgrund der Situation in Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand entsprechend angepasst wird.
2. Schülerinnen und Schüler, deren Familien der Schule innerhalb 15. März 2020 formell mitgeteilt haben, dass sie die Schule nicht mehr besuchen, dürfen im Schuljahr 2019/2020 nicht mehr in die besuchte Klasse wiedereingegliedert werden.
3. Die Eignungsprüfungen für die Zulassung zu den Klassen aller Schulstufen sowie die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den Klassen der Oberschulen finden in Präsenz innerhalb 1. September 2020 oder auf jeden Fall bis zu Beginn der außerordentlichen Prüfungssession der Oberschule statt. Die Prüfungen finden unter Einhaltung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen statt.