1. Für die Schülerinnen und Schüler, die in die nächste Klasse versetzt werden und in einem oder mehreren Fächern negative Bewertungen aufweisen, beschreibt die Fachlehrperson bzw. der Klassenrat in einem individualisierten Lernplan die vorhandenen Lernrückstände im betroffenen Fach/in den betroffenen Fächern und zeigt auf, wie die Lücken geschlossen werden können. Dies betrifft nicht die Schülerinnen und Schüler, die eine Abschlussklasse einer Schulstufe besuchen.
2. Dieser individualisierte Lernplan wird dem Bewertungsbogen bzw. Schulzeugnis beigelegt, damit der Lernprozess in der nächsten Klasse erfolgreich fortgesetzt werden kann.
3. Die Fachlehrpersonen bzw. der Klassenrat halten außerdem in geeigneter Form fest, in welchen angestrebten Kompetenzbereichen und an welchen Kompetenzzielen der einzelnen Fächer im Schuljahr 2019/2020 nicht oder nicht ausreichend gearbeitet werden konnte. Bei der Planung der Unterrichtstätigkeit im Schuljahr 2020/2021 berücksichtigen die Lehrpersonen diese Aspekte, verschaffen sich durch gezielte Beobachtungen einen Überblick über das Ausmaß der vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und knüpfen bei der Planung ihres Unterrichts darauf an. Ziel muss es sein, vorhandene Lernrückstände im Laufe des 1. Halbjahres, wenn nötig im Laufe des gesamten Schuljahres auszugleichen.