1. Falls erforderlich ergänzt das Lehrerkollegium die Bewertungskriterien für die Schülerinnen und Schüler und veröffentlicht diese auf der Website der Schule.
2. Der Klassenrat bewertet die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der effektiv im Präsenzunterricht und im Fernunterricht durchgeführten didaktischen Tätigkeiten.
3. Es ist möglich von einer Bewertung der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und der Wahlfächer abzusehen, ebenso von einer Bewertung der anerkannten außerschulischen Aktivitäten, es sei denn, sie wurden im Rahmen des Fernunterrichts abgewickelt.
4. Der Klassenrat kann eine Schülerin oder einen Schüler mit einer einstimmig zum Ausdruck gebrachten Begründung nicht in die nächste Klasse versetzen, wenn sie oder er sich bereits in der Phase des Präsenzunterrichts nicht oder nicht kontinuierlich am Unterricht beteiligt hat und sie/er dieses Verhalten im Fernunterricht fortgesetzt hat, wobei dies nicht auf die fehlende technische Ausstattung oder technische Schwierigkeiten zurückzuführen ist, und demzufolge keine angemessene Anzahl von Bewertungselementen vorhanden ist.
5. Sofern es aufgrund der Notstandsbestimmungen notwendig ist, finden die Sitzungen der Kollegialorgane auf telematischem Weg statt.