1. Das Ansuchen wird auf dem vom zuständigen Amt bereitgestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Ansuchenden unterzeichnet sein.
2. Dem Ansuchen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Kopie des Gründungsaktes und des Statuts oder eine Erklärung, dass diese Unterlagen dem Amt in der geltenden Fassung bereits vorgelegt wurden,
b) kurzer, mit statistischen Daten versehener Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit auf der Grundlage eines vom zuständigen Amt erstellten Datenblattes,
c) kurzer Planungsbericht über die im Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit mit besonderem Augenmerk auf die Arbeitseingliederungen und Plan für die interne/externe Fortbildung des für den Sozialbereich zuständigen Personals der Genossenschaft,
d) Lebenslauf der Sozialreferenten oder Erklärung, dass diese Unterlagen bereits im Amt aufliegen, bei welchem das Beitragsansuchen eingereicht wird,
e) falls zutreffend, Erklärung, dass im Bezugsjahr für die im Ansuchen angeführten laufenden Ausgaben andere öffentliche Beiträge bezogen oder beantragt wurden, mit Angabe des betreffenden Amtes, des Gegenstands des Ansuchens, des beantragten Betrages und des eventuell zugewiesenen Beitrages und mit schriftlicher Verpflichtung, dem Amt unverzüglich eventuelle neue Ansuchen oder erhaltene Beiträge mitzuteilen,
f) Beschreibung des von der Genossenschaft verwendeten Konzeptes für die soziale und berufliche Eingliederung benachteiligter Personen mit Angabe der verschiedenen Phasen des Projektes oder Erklärung, dass diese Unterlage dem Amt bereits vorgelegt worden ist,
g) Eigenerklärung über die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den zuweisenden Körperschaften/Diensten und die periodische Durchführung von Monitoring-Treffen, welche anhand eigener, bei der Genossenschaft aufzubewahrender Anwesenheitslisten erfasst werden,
h) letzte in der Handelskammer hinterlegte Bilanz oder, falls es sich um neu gegründete Genossenschaften handelt, Finanzplan für das Bezugsjahr des Beitragsansuchens,
i) Eigenerklärung über die Einhaltung der nationalen und lokalen Arbeitsverträge, der Für- und Vorsorgebestimmungen und der Arbeitssicherheitsbestimmungen,
j) Eigenerklärung zur Bestätigung des positiven Ausgangs der zweijährigen Revisionen laut gesetzesvertretendem Dekret vom 2. August 2002, Nr. 220, in geltender Fassung, und Regionalgesetz vom 9. Juli 2008, Nr. 5, in geltender Fassung; im Fall von „vertagtem“ Ausgang wird der Grund für die Vertagung überprüft,
k) Eigenerklärung über die Anwendung eines Konzeptes für die soziale und berufliche Eingliederung benachteiligter Personen, welches durch individuelle Projekte jeweils die Zielsetzung, die Zeiten, die Art der Überprüfung und die Ergebnisse des Projektes festlegt,
l) Eigenerklärung, mit der bestätigt wird, dass bei Einreichen des Beitragsansuchens mindestens drei benachteiligte Personen in der Genossenschaft für jeweils mindestens zwölf Wochenstunden angestellt sind,
m) Eigenerklärung über den Einsatz eines Sozialreferenten/einer Sozialreferentin mit folgender beruflicher Qualifikation oder mit wenigstens dreijähriger Berufserfahrung im sozialen Bereich: Behindertenerzieher/Behindertenerzieherin, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Arbeitserzieher/Arbeitserzieherin, Sozialassistent/ Sozialassistentin, Soziologe/Soziologin, Pädagoge/Pädagogin, Psychologe/Psychologin, Betreuer/Betreuerin für Menschen mit Behinderung, Sozialbetreuer/Sozialbetreuerin oder gleichgestellte Berufsbilder,
n) Eigenerklärung über den Einsatz von Tutoren/Tutorinnen oder Bezugspersonen am Arbeitsplatz.