1. Genossenschaften und Konsortien, die im Register der Genossenschaften der Provinz Bozen eingetragen sind und ihre Tätigkeit vorwiegend in Südtirol ausüben, können eine Förderung beantragen.
2. Davon ausgenommen sind Wohnbaugenossenschaften sowie die für die Errichtung von Parkplatzanlagen gebildeten Genossenschaften, Raiffeisenkassen und Garantiegenossenschaften.