1. Folgende Ausgaben sind nicht zulässig:
a) Lohnkosten, Verpflegung und Unterkunft der an den Schulungen teilnehmenden Personen,
b) das gesamte Sachanlagevermögen: Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Geräte usw.,
c) immaterielles Anlagevermögen: Werbung, Patentrechte und die Nutzung von geistigem Eigentum, Software, Konzessionen, Lizenzen, Markenzeichen und ähnliche Rechte sowie der Firmenwert,
d) ordentliche Betriebskosten der Genossenschaft, die auf die Tätigkeit der Genossenschaft zurückzuführen sind,
e) Mehrwertsteuer, wenn sie keinen Kostenpunkt für den Antragssteller darstellt,
f) Ausgaben für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen die bereits vom Land oder einer anderen öffentlichen Körperschaft finanziert wurden,
g) Ausgaben für die Entwicklung von Qualitätssystemen und Zertifizierung,
h) Werbemaßnahmen einschließlich Informations- und Kommunikationsmaterial,
i) Ausgaben, die vor Einreichung des Beitragsantrags getätigt wurden.
2. Vom Beitrag ausgeschlossen sind ferner die Übertragung von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Genossenschaft und ihren Verwaltern/Verwalterinnen bzw. ihren Mitgliedern, deren Ehepartnern/Ehepartnerinnen oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden, Verwandten und Verschwägerten bis zum dritten Grad, zwischen einer Genossenschaft und assoziierten oder verbundenen Gesellschaften sowie zwischen verschiedenen Gesellschaften mit denselben Gesellschaftern und Gesellschafterinnen oder Verwaltern/Verwalterinnen.