1. Beim Sponsoring erfolgt der Ankauf einer Leistung, um auf die Kernwerte der Dachmarke Südtirol, in der Folge Dachmarke bezeichnet, aufmerksam zu machen. Die Sponsoringumsetzung umfasst die Tourismuswerbung für Südtirol und die Vermarktung seiner Qualitätsprodukte gemäß Landesgesetz vom 28. November 1973, Nr. 79, „Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität“, in geltender Fassung, in Verbindung mit dem Landesgesetz vom 22. Dezember 2005, Nr. 12, „Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich und Einführung des Qualitätszeichens ‚Qualität mit Herkunftsangabe’“, in geltender Fassung.
2. Art und Umfang der im Sponsoringangebot enthaltenen Leistungen dienen dazu, die Kernwerte der Dachmarke zielführend zu vermarkten.