1. Südtirol LeadEvents sind Initiativen oder Veranstaltungen mit besonderer Strahlkraft und medialer Aufmerksamkeit, die dazu geeignet sind, die Kernwerte der Dachmarke wirkungsvoll zu vermitteln.
2. Um als Südtirol-LeadEvent anerkannt zu werden, muss die Initiative oder Veranstaltung, zusätzlich zu den in Artikel 2 angegebenen Eigenschaften, folgende Voraussetzungen aufweisen:
a) Vorhandensein einer Website mit allen relevanten Informationen zum Event und den entsprechenden Kontaktdaten sowie mit den Informationen zur Erreichbarkeit des Austragungsortes und zu den Übernachtungsmöglichkeiten,
b) Benutzung der sogenannten „fixierten Applikation“ der Dachmarke auf der Website unter Berücksichtigung der Anwendungsrichtlinien laut www.dachmarke-suedtirol.it sowie Verlinkung mit www.suedtirol.info,
c) Vorhandensein eines Kommunikationsplans zur Bewerbung des Events im In- und Ausland. Dieser Plan kann vom Anbieter selbst oder von externen Beauftragten ausgearbeitet werden,
d) mediale Wirksamkeit über die Landesgrenzen hinaus oder geeignet sein, dieses Ziel zu erreichen,
e) Vorhandensein im Eventteam einer für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Person,
f) Einrichten einer Infostelle und Verschaffen eines Überblicks über das Gesamtangebot des Events, beispielsweise mittels Plakatständer, Auslegen von Broschüren usw.,
g) Vorhandensein von ansprechendem Bild-, Film-, und Textmaterial über das Südtirol-LeadEvent.
3. Werden im VIP- und Sponsorbereich des Events Speisen und Getränke verabreicht, müssen diese das Qualitätszeichen „Qualität Südtirol“ tragen. Tragen die verabreichten Produkte dieses Qualitätszeichen nicht, so müssen sie auf jeden Fall aus Südtirol stammen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fischgerichte sowie Produkte, die aufgrund bestehender Sponsoringverträge mit Hauptsponsoren aus dem Lebensmittelbereich angeboten werden. Diese Verträge sind bei Einreichung des Sponsoringangebots den zuständigen Landesämtern mitzuteilen.