1. Die Anträge auf Auszahlung der Beiträge oder Abdeckung der Vorschüsse werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst, und vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin der Organisation beziehungsweise von der oder dem Antrag stellenden Kunstschaffenden unterzeichnet. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Beitragsgewährung samt Beitragshöhe,
b) Angabe, ob sich der Antrag auf die Abdeckung des bereits ausgezahlten Vorschusses oder auf die Auszahlung des Beitrags bezieht;
c) Erklärung über Folgendes:
1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob, und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften weitere Förderungen für die selben Tätigkeiten oder Investitionen beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass die geförderten Tätigkeiten oder Investitionen vollständig umgesetzt beziehungsweise getätigt wurden, und dass die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden, oder, bei Teilabrechnungen, Prozentsatz der Umsetzung,
4) dass die Personalkosten maximal in der Höhe der Bruttogehälter des Landespersonals abgerechnet wurden, zuzüglich der Vorsorge- und Sozialbeiträge sowie der Steuern zu Lasten des Arbeitgebers,
5) dass Honorarkosten für Referentinnen und Referenten, Vergütungen für Künstlerinnen und Künstler sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung maximal in Höhe der geltenden Landestarife abgerechnet wurden. Wenn diese überschritten wurden, ist eine Begründung anzugeben, die von der Verwaltung im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 des Landesgesetzes vom 27. Juli 2015, Nr. 9, geprüft wird,
6) nur für Organisationen ohne Gewinnabsicht: Erklärung über den Anteil der zugelassenen Ausgaben, welcher durch die Leistung ehrenamtlicher Tätigkeiten abgedeckt wird,
7) vollständige oder teilweise Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
8) Erklärung darüber, ob die Förderung dem Vorsteuereinbehalt von 4% unterliegt oder nicht.
2. Im Fall der Anträge Kunstschaffender muss die Erklärung laut Absatz 1 Buchstabe c) die Angaben gemäß den Ziffern 1), 2), 3), 7) und 8) enthalten.