1. Die Anträge auf Auszahlung der Beihilfen für Kunstschaffende und von Arbeitsstipendien werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und von der Antrag stellenden Person unterzeichnet. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Gewährung der Beihilfe samt Höhe,
b) Erklärung über Folgendes:
1) dass gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob, und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften weitere Förderungen für die selben Vorhaben beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass die geförderten Vorhaben vollständig umgesetzt wurden, und dass die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden, oder, bei teilweiser Umsetzung, Angabe des entsprechenden Prozentsatzes.