1. Der Antrag auf Förderung wird auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst. Der Antrag, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation beziehungsweise von der oder dem Kunstschaffenden wird innerhalb folgender Fristen eingereicht:
a) Anträge auf ordentliche Beiträge, Beihilfen für kulturelle Tätigkeiten und Zuweisungen für die ordentliche Tätigkeit:
bis einschließlich 10. November des Jahres vor jenem, auf das sich die Förderung bezieht, oder bis einschließlich 31. Jänner des Bezugsjahrs,
b) Anträge auf Projektbeiträge, Investitionsbeiträge, Beihilfen für Kunstschaffende und Arbeitsstipendien:
bis einschließlich 31. Jänner des Bezugjahres. Bei Bedarf kann auch im Laufe des Jahres ein Antrag gestellt werden,
c) Anträge auf ergänzende Beiträge:
im Laufe des Bezugjahres,
d) Anträge auf Gewährung einer mehrjährigen Förderung laut Artikel 10:
bis einschließlich 10. November des Jahres vor Beginn der Tätigkeit.
2. Die Einreichfristen sind keine Ausschlussfristen und sie können vom Direktor oder von der Direktorin der zuständigen Abteilung geändert werden.
3. Die Anträge laut Absatz 1, Buchstaben a), b) und d), müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die entsprechenden Ausgaben bestritten werden.
4. Wird der Antrag auf dem Postweg eingereicht, gilt das Datum des Poststempels.