1. Der Präsident/die Präsidentin leitet die Arbeiten des Beirates. Er/Sie gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit der Sitzungen und Beschlussfassungen. Er/Sie kann eine Sitzung vertagen oder aufheben.
2. Der Präsident/die Präsidentin stellt zu Beginn einer jeden Sitzung die Beschlussfähigkeit (Mehrheit der Anwesenden) fest.
3. Die Tagesordnungspunkte werden nach ihrer Reihenfolge behandelt.
4. Jedes Mitglied kann die Vertagung der Behandlung eines auf die Tagesordnung gesetzten Gegenstandes beantragen, sofern dies entsprechend begründet und der Antrag vom Beirat angenommen wird.
5. Die Anträge und Tagesordnungspunkte, deren Behandlung vertagt wurde, werden von Amts wegen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.
6. Die Entscheidungen des Beirates, falls eine formelle Abstimmung erforderlich ist, werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
7. Das Sekretariat des Beirates fasst die Beschluss- und Sitzungsprotokolle ab. In den Protokollen werden Ort und Zeitpunkt der Sitzung, die Namen der anwesenden und abwesenden Mitglieder, die inhaltlichen Schwerpunkte der Besprechung und die Abstimmungsergebnisse festgehalten.
8. Die Sitzungsprotokolle werden vom Präsidenten/von der Präsidentin und von dem Schriftführer/der Schriftführerin unterzeichnet und bedürfen keiner weiteren Genehmigung.
9. Richtigstellungen oder Ergänzungen werden im nächsten Protokoll festgehalten, sofern sie dem Sekretariat schriftlich übermittelt werden.
10. Die Protokolle werden den Mitgliedern und den Ersatzmitgliedern übermittelt.