1. Die/der Präsident/in oder die/der Vizepräsident/in kann dem zuständigen Amt bei Beachtung des Rotationsprinzips vorschlagen, dass ein bis zwei Mitglieder des Beirates an nationalen und internationalen Treffen, an Weiterbildungskursen, Tagungen, usw. zu familienspezifischen Themen teilnehmen. Die/der jeweils Teilnehmende legt darüber dem Beirat einen Kurzbericht vor.
2. Bei Veranstaltungen und Initiativen, die eine besondere Wichtigkeit im Sinne von Art. 1 der Geschäftsordnung aufweisen, kann der Beirat einvernehmlich mit dem Amt einmal im Jahr die begründete Teilnahme des gesamten Beirates dem/r zuständigen Landesrat/rätin vorschlagen.
3. Für obgenannte Tätigkeit finden die einschlägigen Bestimmungen betreffend die Außendienstvergütung des Landespersonals Anwendung.