1. Der Präsident/die Präsidentin vertritt den Beirat nach außen und pflegt die Beziehungen zu Vereinen, Körperschaften und Institutionen. Dabei ist er/sie an die inhaltlichen Entscheidungen und Richtlinien des Beirates gebunden.
2. Er/sie beruft die Sitzungen ein, legt unter Berücksichtigung etwaiger Vorschläge der Mitglieder die Tagesordnung fest, führt den Vorsitz in den Sitzungen, koordiniert die Arbeiten des Beirates und verfolgt außerdem die Abwicklung der geplanten Tätigkeiten im Beirat.
3. Falls der Präsident/die Präsidentin abwesend oder verhindert ist, werden diese Aufgaben vom Stellvertreter/von der Stellvertreterin wahrgenommen.
4. Der Präsident/die Präsidentin und der Stellvertreter/die Stellvertreterin sind ermächtigt, bei dringenden und unaufschiebbaren Ereignissen gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Diese müssen dann dem Beirat bei der nächsten Sitzung mitgeteilt werden.