(1) Um bedarfsorientierte Angebote für Familien zu schaffen, insbesondere in ländlichen Gebieten, werden die territoriale und bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Familie und der nachhaltige Aufbau von Netzwerken auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene unterstützt.
(2) Gefördert werden verschiedene Formen der organisierten Zusammenarbeit, Elterninitiativen, themenspezifische Arbeits- und Selbsthilfegruppen sowie territoriale Netzwerke, welche einen Mehrwert für Familien schaffen.
(3) Zur Nutzung von Synergien und zur Optimierung der Ressourcen werden bei der Planung und Entwicklung familienpolitischer Maßnahmen private Organisationen und Interessensvertreter der Familien einbezogen.