(1) Das Land fördert die Errichtung von privaten und öffentlichen Räumen sowie Wohninfrastrukturen für Familien, damit sich die Familien in ihren unterschiedlichen Lebensphasen entfalten können und in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung finden.
(2) Bei der Planung und Umsetzung von urbanistischen Maßnahmen werden öffentliche Lebensräume familiengerecht und barrierefrei gestaltet.
(3) Um den privaten Wohnraum für Familien finanzierbar zu machen und ein ausgewogenes Verhältnis von Wohneigentum und Mietwohnraum zu schaffen, werden im Rahmen der Wohnbaupolitik bedarfsorientierte Finanzierungsmodelle bereit gestellt.
(4) Das Land führt innovative Formen des sozialen Wohnbaus ein und sieht Räumlichkeiten vor, wo Familien sich begegnen und austauschen können.
(5) Um das Zusammenleben der Generationen zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Aufbau sozialer Beziehungen zu erleichtern, wird die Einführung von generationsübergreifenden Wohnmodellen gefördert.