(1) Unter Zeitpolitik versteht man die Verbesserung der Lebensqualität für die Bürger – mit besonderer Berücksichtigung der Familien – durch gezielte Maßnahmen bei der Regulierung der Zeitabläufe und der räumlichen Organisation, welche den Alltag bestimmen. In diesem Zusammenhang wird auch die Errichtung und Führung von Zeitbanken unterstützt.
(2) Ziel ist es, Familien mit verschiedenen Zeitmodellen den Zugang und die Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Diensten zu erleichtern und die Nutzung der öffentlichen Flächen zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk gilt den Arbeits- und Schulzeiten als zentraler Taktgeber und Zeitnehmer, sowie dem öffentlichen Transportwesen.
(3) Die Richtlinien zur Koordinierung und Gestaltung familienfreundlicher Zeitabläufe und Raumnutzungen auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene werden mit Durchführungsverordnung geregelt.