(1) Das Land fördert die Umsetzung und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf gesellschaftlicher, betrieblicher und familiärer Ebene.
(2) Um auf gesellschaftlicher Ebene ein verändertes Geschlechterrollenverständnis zu fördern und die Gleichstellung von Frau und Mann im Familien- und Erwerbsleben zu optimieren, werden:
(3) Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Arbeitswelt zu verbessern, werden folgende Maßnahmen für eine familienorientierte Personalpolitik ergriffen: