1. Die Inspektionen der Großhändler von Medikamenten werden, laut den zur Zeit gültigen Bestimmungen, von einer entsprechenden Inspektionskommission durchgeführt, die mit Beschluss der Landesregierung ausfindig gemacht wird.
2. Die Ergebnisse der Inspektion werden von der Kommission mit einem eigenen Protokoll verschriftlicht und dem Interessierten übergeben.
3. Die Inspektionsprotokolle der Kommission werden an das Amt für Gesundheitssprengel übermittelt, damit die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden.