(1) Das Personal des Berufsbildes des/der Forstinspektors/Forstinspektorin übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen des einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und des höheren Amtsträgers der Gerichtspolizei aus.
(2) Dieses Personal kann im Rahmen der institutionellen Tätigkeiten operative und organisative Einheiten leiten, wobei es im Rahmen des jeweiligen Ranges eigene Initiativen ergreift und den notwendigen Ermessensspielraum besitzt. Es koordiniert und fördert die Tätigkeit des Personals untergeordneter Ränge durch entsprechende Programme und spezifische Anweisungen, um qualitative, quantitative und zeitliche Ziele mit voller Verantwortung für die ausgeübte Tätigkeit zu erreichen; es arbeitet bei der Erstellung von Programmen für den jeweiligen Dienst aus, hilft bei der Umsetzung mit und tätigt Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Forsträte fallen, und ersetzt diese bei Abwesenheit oder Verhinderung in den gerichtspolizeilichen und sicherheitspolizeilichen Aufgaben. Dieses Personal erledigt, falls erforderlich, die notwendigen Tätigkeiten zur Erledigung der eigenen Aufgaben, auch mittels spezifischer Geräte und autonomer Systeme, die durch variable Programme im Rahmen vorgegebener Prozeduren verwaltet werden. Es ist entsprechend der beruflichen Erfahrung auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung tätig.
(3) Zugangsvoraussetzungen:
- - Diplom aufgrund einer mindestens zweijährigen Ausbildung im Forstbereich an einer Universität oder staatlich anerkannten Fachhochschule sowie Abschluß eines Ausbildungskurses von einer Dauer von nicht weniger als drei Monaten sowie einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in den im Artikel 2 vorgesehenen Bereichen.
(4) Zweisprachigkeit: Nachweis B.
(5) Ränge: Das diesem Berufsbild angehörende Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge:
- a) Forstinspektorstellvertreter: Anfangsrang,
- b) Forstinspektor: nach vier Jahren effektivem Dienst als Forstinspektorstellvertreter,
- c) Oberforstinspektor: nach vier Jahren effektivem Dienst als Forstinspektor,
- d) Hauptforstinspektor: nach vier Jahren effektivem Dienst als Oberforstinspektor,
(6) Vertikale Mobilität: Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Verwaltungsinspektor/Verwaltungsinspektorin, Inspektor/Inspektorin für Rechnungswesen, Organisationsinspektor/Organisationsinspektorin, naturwissenschaftlicher Inspektor/naturwissenschaftliche Inspektorin.