Veröffentlicht im A.Bl. vom 5. Jänner 1999, Nr. 1.
LEBENSMITTELTECHNOLOGE/LEBENSMITTELTECHNOLOGIN (IX)
Der Lebensmitteltechnologe/die Lebensmitteltechnologin nimmt in der Landesverwaltung gemäß den allgemeinen Zielvorgaben des/der Vorgesetzten eigenverantwortlich vorwiegend Aufgaben des Freiberufs eines Lebensmitteltechnologen/einer Lebensmitteltechnologin wahr, legt nach wissenschaftlichen Kriterien landwirtschaftliche und verfahrenstechnische Versuche an und leitet sie oder führt phytopathologische, chemische und mikrobiologische Kontrollen und Untersuchungen durch.
1. Aufgaben
Er/sie:
2. Zugangsvoraussetzungen
3. Zweisprachigkeit