DIPLOM-AGRARTECHNIKER/DIPLOM-AGRARTECHNIKERIN (VII)
Der Diplom-Agrartechniker/die Diplom-Agrartechnikerin übernimmt unter eigener Verantwortung und aufgrund allgemeiner Anweisungen und Richtlinien, die ihm/ihr von dem/der Vorgesetzten erteilt werden, kontinuierlich und vorwiegend die nachfolgenden Aufgaben technischer Art, und zwar unter Beachtung der Einschränkungen, welche dem/der Diplom-Agrartechniker/Diplom-Agrartechnikerin von der geltenden Berufsordnung gesetzt werden.
1. Aufgaben
1.1 Aufgaben technischer Art
Er/sie:
- - überwacht Bauarbeiten und schreibt eventuell unter eigener Verantwortung Änderungen oder den Abriß von Bauten vor, die in Widerspruch mit den Gesetzen errichtet wurden
- - bestimmt beim Erlaß von Konzessionen die zu Lasten des Konzessionsinhabers zu berechnende Gebühr gemäß dem Prinzip des kontradiktorischen Verfahrens
- - führt Vermessungsarbeiten, Katastererhebungen und Geländeaufnahmen durch und teilt landwirtschaftliche Grundstücke, Bauwerke und Landwirtschafts- und Viehwirtschaftsbetriebe auf
- - stellt Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung von Arbeiten aus
- - führt fachliche und verwaltungsmäßige Bauabnahmen durch
- - schätzt Gebäude, Wohnungen, Grundstücke, Infrastrukturen, Dienstbarkeiten und Immobilien im allgemeinen
- - schätzt Betriebsinventar, Verbesserungen von Böden für die Landwirtschaft und für die Viehzucht, Feld- und Obstkulturen und deren Produkte
- - führt alle mit der Erhebung, der Bewertung und der Liquidierung von Gemeinnutzungsrechten verbundenen technischen Tätigkeiten durch
- - schätzt Schäden an Kulturen und Immobilien
- - bewertet Pflanzenschutzmaßnahmen
- - führt Versuche im Bereich der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nahrungsmittel durch
- - führt chemische Analysen an Obst, Wein, Blättern, Boden und Futter durch und wertet diesbezügliche Daten aus, um Ratschläge erteilen und Gutachten verfassen zu können
- - legt Entschädigungen für Enteignungen fest
- - übernimmt die Leitung, Verwaltung und Führung von Landwirtschafts- oder Viehwirtschaftsbetrieben und von Betrieben, die landwirtschaftliche oder viehwirtschaftliche Produkte verarbeiten, umwandeln und vermarkten
- - übernimmt die Planung, Leitung und Abnahme von Arbeiten zur Bodenverbesserung und zur Umwandlung landwirtschaftlicher Produkte und von entsprechenden Bauwerken
- - sorgt für die Verwaltung und Wartung der Parke und für die Planung, Verwaltung und Pflege von Gärten
- - verfaßt Stellungnahmen und Gutachten und übt Beratungstätigkeit aus
- - überwacht Freiberuflern in Auftrag gegebene Tätigkeiten
1.2 Weitere Aufgaben
Er/sie:
- - arbeitet in Versammlungen und Arbeitsgruppen mit oder leitet sie
- - veranstaltet Lehrfahrten und übernimmt fachliche Führungen
- - arbeitet bei der Ausarbeitung technischer Richtlinien mit
- - übt weitere verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben aus, die sich auf das eigene Berufsbild beziehen
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Reifezeugnis der landwirtschaftlichen Oberschule sowie Staatsprüfung oder Eintragung im Berufsalbum
3. Zweisprachigkeit
4. Vertikale Mobilität
Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder naturwissenschaftliche/r Inspektor/in, Organisationsinspektor/in, DV-Analytiker/in-Systembetreuer/in.
BAUTECHNIKER/ BAUTECHNIKERIN (VII)
Omissis
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Reifezeugnis der Gewerbeoberschule oder der Oberschule für Geometer sowie entsprechende Staatsprüfung
Omissis
HEIMERZIEHER/HEIMERZIEHERIN (VII)
Der Heimerzieher/die Heimerzieherin sorgt für die Betreuung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen während ihres Aufenthaltes in Heimen und Internaten.
1. Aufgaben
1.1 Erziehungsaufgaben
Er/sie:
- - bespricht mit den Betreuten die Heimordnung, erläutert sie und achtet auf ihre Einhaltung
- - diskutiert anfallende Probleme in Einzel- und Gruppengesprächen
- - plant und gestaltet Arbeits- und Freizeitprogramme
- - führt mit einzelnen Betreuten Erziehungs-, Förderungs- und Therapieprogramme sowie Übungen durch
- - pflegt die Kontakte mit den Bezugspersonen und den für die Heiminsassen zuständigen Behörden
1.2 Betreuungsaufgaben
Er/sie:
- - erzieht die Betreuten zur regelmäßigen Körperpflege und überprüft die Reinhaltung der Wohn- und Aufenthaltsräume
- - umsorgt die Kranken auch in medizinischer Hinsicht
- - begleitet nötigenfalls die Jugendlichen
- - übernimmt Aufsichts- und Kontrolldienste
1.3 Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Er/sie:
- - nimmt die Zimmereinteilung vor
- - führt Karteien über die Betreuten
- - sorgt für die Anschaffung des erforderlichen Verbrauchs- und Spielmaterials
- - übernimmt die Vorbereitung von Veranstaltungen
- - sorgt für Reparaturen bzw. für den Austausch von Einrichtungen
- - erledigt den Verwaltungsschriftverkehr
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Nach der Reifeprüfung erworbenes Zeugnis über den Abschluß einer mindestens dreijährigen einschlägigen oder polyvalenten Erzieherausbildung
3. Zweisprachigkeit
4. Vertikale Mobilität
Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Berufsberater-Inspektor/Berufsberaterin-Inspektorin, Pädagoge/Pädagogin, Lehrer/in mit Hochschulabschluß, Verwaltungsinspektor/in im kulturellen Bereich, Organisationsinspektor/in.
UMWELT- UND HYGIENEINSPEKTOR/UMWELT- UND HYGIENEINSPEKTORIN (VII)
Omissis
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Nach der Reifeprüfung erworbenes Zeugnis über den Abschluß einer mindestens dreijährigen einschlägigen Ausbildung
Omissis