Kundgemacht im A.Bl. vom 19. Juli 1983, Nr. 36.
(1) Die Etiketten für Obstbaumveredlungen müssen mit einer Metallklammer angebracht sein. Die Jungbäume sind in der Baumschule einzeln vor dem Roden zu etikettieren.
Das Etikett hat folgende Angaben zu enthalten:
Erzeugerbetrieb:
Überwachungsstelle:
Sorte: Klon:
Unterlage: Klon:
Virusstatus: Klasse: