Voraussetzungen und Verfahren für die Eintragung in das Verzeichnis und für die Streichung aus dem Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter
1. Die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Soziales erstellt ein Verzeichnis von Personen, die sich bereit erklären, ehrenamtlich als Sachwalter in Südtirol tätig zu sein.
2. Es handelt sich um ein landesweites Verzeichnis, aufgeteilt nach territorialem Zuständigkeitsbereich der Vormundschaftsrichter.
Das Verzeichnis wird vom Landesamt für Menschen mit Behinderungen verwaltet, es wird stichprobenartig überprüft und regelmäßig aktualisiert.
3. Die Aufnahme ins Verzeichnis erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
a. Volljährigkeit
b. italienische oder EU -Staatsbürgerschaft / ausländischer Bürger/in im Besitz einer regulären Aufenthaltsgenehmigung
c. keine Eintragung ins Strafregister - ansonsten die Vorlage des Auszuges aus dem Strafregister und des Registers der laufenden Strafvorwürfe
d. Ansässigkeit in der Autonomen Provinz Bozen
e. Bestätigung über die bereits getätigte Fortbildung (min. 6 Stunden) oder entsprechende berufliche Ausbildung oder Tätigkeit
f. Verpflichtung zur Teilnahme an themenspezifischen Weiterbildungstreffen von wenigstens 3 Stunden mindestens alle zwei Jahre
4. Die Einschreibung in das Verzeichnis erfolgt durch eigenen Antrag der interessierten Person bei der Abteilung Soziales. Eine eigene Kommission überprüft die Erfüllung der Voraussetzungen.
5. Die Kommission setzt sich aus drei Personen zusammen:
1 Vertreter/in der Abteilung Soziales
1 Vertreter/in einer privaten Organisation/Ehrenamt im Sozialbereich
1 Direktor/in eines Sozialdienstes
6. Die Kommission tritt regelmäßig, mindestens 1 Mal jährlich zusammen und entscheidet über Aufnahme und Streichung aus dem Verzeichnis.
7. Bei einer Eintragung ins Strafregister oder laufende Strafvorwürfe entscheidet die Kommission über die Aufnahme ins Verzeichnis.
8. Die Streichung aus dem Verzeichnis erfolgt auf Antrag des Interessierten oder von Amts wegen bei Fehlen einer oder mehreren Voraussetzungen laut Punkt. 3. Die Streichung kann auch aufgrund einer Meldung von Seiten des Vormundschaftsrichters/der Vormundschaftsrichterin erfolgen, welcher den/die Sachwalter/in für nicht mehr geeignet zur Ausübung der Tätigkeit hält oder falls der Sachwalter/in ohne Begründung zweimal die Übernahme eines Auftrags ablehnt (immer unter Berücksichtigung der erklärten Verfügbarkeit und eines angemessenen Vorankündigungszeitraums des Gerichtstermins). Die Streichung wird von der Kommission beschlossen und dem Interessierten formell mitgeteilt.
9. Das Verzeichnis wird
a) dem Landesgericht Bozen
b) den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften und dem Betrieb für Sozialdienste Bozen, in der Person der jeweiligen Direktoren/Direktorinnen der Sozialdienste und des jeweiligen Generaldirektors des Betriebes für Sozialdienste Bozen
c) dem Dachverband für Gesundheit und Soziales, in der Person des/der jeweiligen Direktors/Direktorin
d) der Gemeinde Meran (Schalter für die Sachwalterschaft), in der Person der jeweiligen Direktor/Direktorin des Amtes für Sozialwesen
e) Verein der Sachwalterschaft, in der Person des/der jeweiligen Direktors/Direktorin
zugesandt.
10. Die Dienste und Vereine nutzen die im Verzeichnis eingetragenen Namen ausschließlich für die in der Anlage dieses Beschlusses vorgesehenen institutionellen Zwecke. Die Dienste und Vereine dürfen den Namen nur verwenden, wenn sie selbst den beim Landesgericht zu hinterlegenden Antrag abfassen. Dabei schlagen sie direkt im Antrag den Namen einer im Verzeichnis eingetragenen Person vor, nachdem sie deren Zustimmung eingeholt haben.
11. Den Diensten und Vereinen, die das Verzeichnis erhalten, ist strikt untersagt, die im Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter aufgenommenen Namen zu verbreiten.
12. Die Dienste und Vereine bearbeiten die personenbezogenen Daten der im Verzeichnis aufgenommenen Sachwalter laut den geltenden Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes.
13. Die Abteilung Soziales fördert die Aus- und Weiterbildung der Sachwalter/innen und überprüft die Teilnahme der im Verzeichnis eingetragenen Sachwalter/innen an den Weiterbildungskursen
14. Im Verzeichnis ist auch die Anzahl der Sachwalterschaften, die jede/r Sachwalter/in übernommen hat und die Anzahl an Sachwalterschaften, die ein jeder von ihnen zu übernehmen sich verpflichtet hat.
15. Der im Verzeichnis eingetragene ehrenamtliche Sachwalter muss sich ein persönliches elektronisches Postfach (E-Mail) zulegen, um die Beziehungen und die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern.