- Platzbesetzung im Inneren des Geräteraumes für die Installation von Funkgeräten - Flächenanspruch bis zu 1,5 m² - als Alternative kann außerhalb des Gebäudes eine Fläche besetzt werden, die bis zu 3 m² groß ist - Installation am Masten von max. 2 Parabolantennen mit Durchmesser bis zu 2 m oder Installation von 3 Antennen (Dipol, Yagiantenne, Zirkularantenne, o.ä.) mit einer Größe von bis zu 1,5 m x 1,5 m je Antenne - Benutzung der HF-Kabeltrassen am Masten, zum Masten und im Inneren des Gebäudes - Benutzug der Elektrokabeltrassen außerhalb und Innerhalb des Gebäudes - Wartung und Reparatur der Infrastruktur im Eigentum der Landesverwaltung - Wartung und Reparatur der Zufahrtsstraßen, sofern im Eigentum der Landesverwaltung - Autoabstellplatz für Reparatur und Installationsarbeiten innerhalb des Umsetzers im Eigentum der Landesverwaltung - Stromanschluss für Energieverbrauch bis zu 200 W (=1.752 kWh/Jahr) |