Parameter zur Festsetzung der Höhe
der Funktionszulagen für sanitäre Führungskräfte der komplexen und einfachen Strukturen
(gemäß Artikel 20, Absatz 2, des Kollektivvertrags vom 5.11.2003)
Bewertungskriterien
Punkte
max. 40
1.1. Anzahl und Komplexität der Organisationseinheiten innerhalb der
komplexen Struktur
max. 22
1.2. Anzahl des Personals laut Stellenplan
max. 10
1.3. Technologische Ausstattung der komplexen Struktur
max. 8
max. 50
2.1. Grad der fachlichen und technischen Spezialisierung der in der komplexen Struktur ausgeübten Tätigkeiten, unter Berücksichtigung der Anwendung spezieller Methodologien, des Versorgungsauftrages der Sanitätsbetriebe laut Landesgesundheitsplan sowie der Anzahl der von der komplexen Struktur abgedeckten Fachbereiche
max. 20
2.2. Grad an persönlicher Verantwortung
2.3. Dauer der in der komplexen Struktur ausgeübten Tätigkeiten, Intensiv- und Subintensivtherapie
2.4. Grad der Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten unter besonderer Berücksichtigung des Grads an integrierten fachärztlichen Leistungen und der "transmuralen" Zusammenarbeit
max. 12