Unterzeichnet am 13.06.2013 aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 25.3.2013, Nr. 490.
Die Vertragsparteien nehmen Folgendes zur Kenntnis:Mit Landesgesetz vom 23. Dezember 2010, Nr. 15, Artikel 13 wurden Bestimmungen zur Eindämmung der Ausgaben erlassen, die auch den öffentlichen Dienst betreffen.Unter Berücksichtigung der daraus entstandenen Rechtslage kommen die Vertragsparteien überein, anstelle des für das wirtschaftliche Biennium 2009-2010 fälligen Kollektivvertrages einen Übergangsvertrag für das Jahr 2009 abzuschließen.