2.1. Mit der Koordinierung der Landesnotrufzentrale wird ein Lenkungsausschuss betraut, der beratendes Organ der Landesregierung ist.
2.2 Der Lenkungsausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
a) Direktor der Abteilung 26 Brand- und Zivilschutz, Vorsitzender,
b) Direktor des Amtes für Krankenhäuser, Mitglied,
c) Präsident des Weißen Kreuzes, Mitglied,
d) Präsident des Italienischen Roten Kreuzes für die autonome Provinz Bozen, Mitglied,
e) Präsident des Bergrettungsdienstes im Alpenverein Südtirols, Mitglied,
f) Präsident des "Soccorso alpino e speleologico" Sektion Südtirol, Mitglied,
g) Präsident der Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols, Mitglied,
h) Kommandant der Berufsfeuerwehr Bozen, Mitglied,
i) ärztlicher Leiter der Landesnotrufzentrale, Mitglied,
j) Generaldirektor des Sanitätsbetrieb Bozen, Mitglied,
k) Dienstleiter der Landesnotrufzentrale, Mitglied,
l) Vertreter der ladinischen Sprachgruppe wenn die Voraussetzungen gemäß folgendem Absatz 5 gegeben sind, Mitglied,
m) Direktor des Amtes für Zivilschutz, Sekretär,
n) Präsident des Landesverbandes der Wasserrettung Südtirol, Mitglied.
2.3 Der Lenkungsausschuss wird von der Landesregierung ernannt und bleibt für die Dauer der Legislatur im Amt. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied ernannt.
2.4 Im Lenkungsausschuß muß die ladinische Sprachgruppe mit einem eigenen Mitglied vertreten sein.
2.5 Falls unter den Personen gemäß Absatz 2, kein Vertreter der ladinischen Sprachgruppe ist, wird hierfür von den im Lenkungsausschuß vertretenen Rettungsorganisationen der Landesregierung ein Vorschlag von drei Personennamen der ladinischen Sprachgruppe unterbreitet.
2.6 Den anspruchsberechtigten Mitgliedern des Lenkungsausschusses werden die Entschädigungen und Außendienstvergütungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften entrichtet.