…omissis…
1) die mit Beschluss der Landesregierung vom 28.12.2007, Nr. 4522 für das Jahr 2008 festgelegten monatlichen Spesenrückvergütungen einschließlich der dort vorgesehenen Bedingungen auch auf jene freiwillig Sozialdienstleistenden, die 2007 in den Dienst getreten sind und sich 2008 noch im Dienst befinden, anzuwenden;
2) die Ausgaben für die Umsetzung des gegenständlichen Beschlusses werden über die Bereitstellungen der Haushaltskapitel 09130.10 und 09130.15 des Haushaltsvoranschlages 2008 abgedeckt;