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- 33,00 Euro pro Schüler für die Schulsprengel in deutscher Sprache;
- 40,00 Euro pro Schüler für die Mittelschulen in deutscher Sprache;
- 37,00 Euro pro Schüler für die Schulsprengel der ladinischen Ortschaften;
- 40,00 Euro pro Schüler für die Mittelschulen der ladinischen Ortschaften;
- 76,00 Euro pro Schüler, welche die 1. und 2. Klasse der Sekundarschulen II. Grades, der Kunstschulen und der Schulen der Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen.
4. die notwendigen Geldmittel laut oben angeführten Parametern mit Dekret des zuständigen Landesrates zuzuweisen.