Benutzung der halbautomatischen Defibrillatoren außerhalb des Krankenhauses
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigt die Verwendung des halbautomatischen Defibrillators außerhalb des Krankenhauses in Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien
1) die Einrichtungen und öffentlichen sowie privaten Organisationen, die daran interessiert sind, halbautomatische Defibrillatoren zu verwenden, müssen einen entsprechenden Antrag an die Sanitätsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes richten und das hierfür vorgesehene Formblatt ausfüllen, welches vom Landesnotfalldienst, Landesnotrufzentrale „118“, bereitgestellt wird.
2) Mögliche externe Anbieter für die Ausbildung zur Verwendung von halbautomatischen Defibrillatoren außerhalb des Krankenhauses müssen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb akkreditiert werden. Im Antrag zur Akkreditierung müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Ausbildungsrichtlinien nach aktualisierten „ILCOR – Richtlinien“;
die Anbieter müssen von Dachorganisationen (IRC, ERC, AHA) zur Ausbildung und Zertifizierung ermächtigt sein.
3) Die Landesnotrufzentrale „118“, oder die beim Südtiroler Sanitätsbetrieb akkreditierten Strukturen wie in Punkt 2 angeführt, organisieren und führen die Ausbildung durch.
4) Es wird unterstrichen, dass die Benutzung der halbautomatischen Defibrillatoren außerhalb des Krankenhauses auch dem nicht ärztlichen Sanitätspersonal, sowie Laien, die eine spezifische Ausbildung in der cardio-polmonaren Reanimation (BLS-D) erhalten haben, erlaubt wird. Die Ermächtigung für die Benutzung des Defibrillators wird durch den ärztlichen Leiter der Landesnotrufzentrale „118“, nach positiver Beurteilung der Kursinhalte und der Kursergebnisse erteilt.
5) Da die Landesnotrufzentrale auch die Aufsichtspflicht über die territoriale Notfallversorgung hat, werden die Einhaltung der Kriterien und die Inhalte der Kurse von dieser überprüft.
6) Die Ermächtigung zur Verwendung des halbautomatischen Defibrillators ist auf 12 Monate befristet und kann in den 3 Monaten vor und nach dem Ablauf verlängert werden.
7) Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erstellt durch die Landesnotrufzentrale „118“, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsassessorat Kriterien für die Verteilung und Anwendung der Frühdefibrillations-Projekte auf dem Territorium. Ebenso zeichnet die Landesnotrufzentrale für die Handhabung und Sammlung der Daten sowie für die Qualitätskontrolle verantwortlich.
8) Bei der Landesnotrufzentrale „118 liegt eine auf den aktuellen Stand gebrachte Liste der ermächtigten Personen auf, die auf dem Territorium die halbautomatischen Defibrillatoren benutzen dürfen. Zusätzlich muss eine Liste der verwendeten Geräte mit Angabe des Modells, der „ID–Nr“. und den Verantwortlichen für die Wartung in der Landesnotrufzentrale ausgearbeitet werden.
9) Die Benutzereinrichtung zeichnet für die Gesetzmäßigkeit der Geräte, die Funktionstüchtigkeit, die Wartung und die ständige Überwachung derselben verantwortlich.
10) Es können durch den zuständigen Dienst für Medizintechnik Kontrollen in Bezug auf die Wartung sowie die Funktionstüchtigkeit der Geräte erfolgen.
11) Jede, durch einen halbautomatischen Defibrillator durchgeführte Defibrillation muss umgehend der Landesnotrufzentrale „118 mitgeteilt werden. Der Vorgang der Defribillation muss dokumentiert und als Druck oder in elektronischer Form weitergeleitet werden.
Definition der Kurse:
Kurs A:
gerichtet an Laien, welche im Besitz einer gültigen „BLS-Zertifizierung sind.
Dauer des Kurses: 4 Stunden
Ablauf des Kurses:
praktische Übungen „BLS“, theoretischer Unterricht in Bezug auf „AED“, praktische Übungen mit „AED“, abschließender Test, der von der Landesnotrufzentrale „118 ausgearbeitet ist.
Das Nicht-Bestehen verlangt den Besuch eines vollständigen Kurses B nach mindestens einem Monat, nach dem nicht bestandenen Kurs.
Kurs B:
gerichtet an Laien, welche nicht im Besitz einer gültigen „BLS- Zertifizierung sind.
Dauer des Kurses: 8 Stunden
Ablauf des Kurses:
theoretischer „BLS-Unterricht“, praktische „BLS-Übungen“, theoretischer Unterricht in Bezug auf „AED“, praktische Übungen mit „AED“, abschließender Test, der von der Landesnotrufzentrale „118 ausgearbeitet ist.
Das Nicht-Bestehen verlangt den Besuch eines vollständigen Kurses B nach mindestens einem Monat, nach dem nicht bestandenen Kurs.