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1. Die Vergütung für die Arbeitsrechtsberater, die den Vorsitz bei den Schlichtungskollegien für Arbeitsstreitfälle im öffentlichen Dienst übernehmen, wird ab 1. Jänner 2008 mit 60,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Sozialbeiträgen pro verhandeltem Schlichtungsversuch festgelegt. Pro Tag und Vorsitzendem werden höchstens fünf Streifälle vergütet.
2. Für die Vorsitzenden mit Dienstsitz außerhalb von Bozen wird ab demselben Datum folgende Fahrtkostenpauschale bezahlt:
- 20,00 € für die Vorsitzenden mit Dienstsitz in Meran;
- 60,00 € für den Vorsitzenden mit Dienstsitz in Mals.
3. Die Kosten, die durch den vorliegenden Beschluss entstehen, werden der Haushaltsgrundeinheit Nr. 02110.05 (Ausgabentyplogie 3) angelastet.