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1. Den Landesplan für Großverteilungsbetriebe, genehmigt mit Beschluss der Landesregerung vom 17. Juni 2002, Nr. 2150, bis zur Genehmigung des neuen Landesplanes und auf jeden Fall bis höchstens 31. Dezember 2007 zu verlängern.
2. Beiliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen