(1) Eine Verwaltungsstrafe von 1.000,00 Euro bis zu 6.000,00 Euro muss entrichten, wer 5)
(2) Wer die Genehmigung zum Inverkehrbringen [von Arzneimitteln und] Galenika besitzt und diese Produkte innerhalb der Provinz Bozen mit Etiketten oder Beipackzetteln verkauft oder in Verkehr bringt, welche von den vom zuständigen Organ genehmigten abweichen, muss eine Verwaltungsstrafe von 10.000,00 Euro bis 60.000,00 Euro entrichten, unabhängig von den strafrechtlichen Bestimmungen.6)
(3) Wer in einer Apotheke oder in einem zur Abgabe von Arzneimitteln ermächtigten Handelsbetrieb dem Kunden oder der Kundin bei der Ausgabe des Arzneimittels nicht gemäß den festgelegten Modalitäten auch die deutschsprachige Fassung des Beipackzettels zur Verfügung stellt, muss eine Verwaltungsstrafe von 5.000,00 Euro bis 30.000,00 Euro entrichten.