(1) Der Kunde muss nach der Rechtsträgergrenze ein Druckregelventil und einen Filter installieren. Das Ventil muss ausreichend dimensioniert sein, um den Druck der internen Anlage innerhalb der für die hydraulischen Geräte verträglichen Werte zu halten. Filter- und Druckreduzierungsgeräte der internen Anlage werden vom Kunden gereinigt und gewartet.
(2) Die interne Anlage umfasst alle Einbauten nach dem Druckreduktionsventil. Der Kunde lässt sie von einem in der Handelskammer eingetragenen Fachbetrieb bauen. Er legt im Einvernehmen mit dem Betreiber die Rechtsträgergrenze fest. Die interne Anlage ist nach den Regeln der Technik auszuführen und liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Ein wie immer gearteter Kontakt zu Rohrleitungen anderer wasserführender Versorgungssysteme ist nicht erlaubt. Wer die Anlage installiert, hat die Pflicht, eine entsprechende Konformitätserklärung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften abzugeben. Die interne Anlage ist bei Bedarf von zugelassenen Fachkräften zu prüfen. Genannte Anlage ist von der Anschlussleitung elektrisch zu trennen und muss auf die Wasserqualität abgestimmt sein. Bei Neubauten ist für jede Liegenschaftseinheit ein eigener Zähler vorzusehen. Der Zähler kann auch beim Betreiber beantragt werden, sofern ein Wasserliefervertrag abgeschlossen wurde.