12.1. Allgemeines
In Betrieben mit mehr als 100 Gästebetten muß eine ortsfeste automatische Brandmeldeanlage eingebaut sein, welche jeden Brandausbruch im Betrieb auf Entfernung meldet. Eine solche Anlage ist gemäß Ziffer 8.1. in allen Lagerräumen, unabhängig von der Bettenzahl des Betriebes, einzubauen.
12.2. Eigenschaften der Anlage
Die Anlage muß nach den Regeln der Technik geplant und eingebaut sein.
Die aus einem beliebigen Melder stammende Brandmeldung muß in der Kontroll- und Empfangszentrale stets ein optisches und akustisches Warnsignal auslösen; die Zentrale ist in einem ständig besetzten Raum unterzubringen.
Die genannte Anlage muß automatisch die im Betrieb bestehenden Alarmvorrichtungen auslösen, und zwar:
- innerhalb von 2 Minuten ab dem Warnsignal, wenn dieses von zwei oder mehreren Meldern oder durch Betätigung eines beliebigen Druckknopfmelders ausgelöst wird,
- innerhalb von 5 Minuten ab dem Warnsignal, wenn dieses von einem beliebigen Melder ausgelöst und nicht in der Meldezentrale vom Aufsichtspersonal abgestellt wird.
Diese Zeiten können unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der vorhandenen Risiken geändert werden.
Anhand der Meldeanlage müssen - sofern diese technischen Vorschriften oder der Betriebsplan es vorsehen - einer oder mehrere der folgenden Vorgänge selbsttätig ausgelöst werden:
- automatische Schließung allfälliger Brandschutztüren (die in der Regel offen sind) im Brandabschnitt, aus dem die Meldung stammt, und zwar durch Betätigung der entsprechenden Schließvorrichtungen,
- Unterbrechung der Stromzufuhr für allfällige Belüftungs- oder Klimaanlagen,
- Betätigung allfälliger Überdruckschleusen,
- Schließung allfälliger Brandschutzklappen in den Röhren der Belüftungs- oder Klimaanlagen, und zwar im Brandabschnitt, aus dem die Meldung stammt,
- allfällige Übermittlung der Brandmeldung an Feuermeldestellen, die im Betriebsalarmplan vorgesehen sind.
In Betrieben mit mehr als 300 Gästebetten und in solchen mit mehr als 100 Gästebetten in Gebäuden mit Brandschutzhöhe über 24 m sind entlang der Flure optische Warnvorrichtungen einzubauen, die das Warnsignal aus den Zimmern und Lagerräumen übertragen. Solche Warnvorrichtungen sind ferner für jene Bereiche vorzusehen, die nicht direkt einsehbar sind.