In vigore al

RICERCA:

Ultima edizione

Beschluss vom 16. Februar 2024, Nr. 56
Anpassung der Vergütungen der Mitglieder der Organe zur Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der Schulen

Visualizza documento intero

...omissis...

1. Mit Wirkung ab 1.2.2024 werden die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 842 vom 21. Juli 2015 festgelegten Vergütungen für jedes Mitglied der Kontrollorgane der Schulen auf der Grundlage des für den Zeitraum Juli 2015 – Dezember 2023 berechneten ASTAT-Verbraucherpreiseindex in Höhe von 25,1 Prozent angepasst.

Die neuen Vergütungen sind in der Anlage A angeführt, die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, und berücksichtigen ab demselben Datum die Erhöhung um 10,00 Euro für jedes Mitglied der Kontrollorgane, die sich aus den zusätzlichen Aufgaben ergibt, die den Mitgliedern der Kontrollorgane aufgrund der Überprüfung und Bescheinigung der Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und Integrität gemäß Artikel 14, Absatz 4, Buchstabe g) des Gesetzesdekrets Nr. 150 vom 27. Oktober 2009 übertragen wurden.

2. Ab 01.02.2024 wird jedem Mitglied der Kontrollorgane, die die formale Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchhaltung von Finanzierungen des staatlichen Aufbau- und Resilienzplanes (PNRR) gemäß Artikel 33 des D.LH 38/2017 eine monatliche Zulage pro zugewiesene Schule in Höhe von 52,40 € brutto zur Beendigung der abschließenden Rechnungslegung der PNRR-Finanzierungen jeder einzelnen Schule gewährt.

3. ...omissis...

4. Der Beschluss der Landesregierung Nr. 842 vom 21. Juli 2015 wird widerrufen.