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Beschluss vom 2. Februar 2024, Nr. 18
Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete (2024-2026)

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1. Die Richtlinien zu den „Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete (2024-2026)“ laut Anlage A, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.

2. die Richtlinien laut Anlage A gelten für die ab dem Tag deren Genehmigung eingereichten Förderungsanträge.

3. Die Geltungsdauer der Richtlinien endet mit dem 31. Dezember 2026.

4. den eigenen Beschluss Nr. 155 vom 8. März 2022 zu widerrufen.

Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht