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Beschluss vom 2. Februar 2024, Nr. 19
Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit für Unternehmerinnen und Selbstständige

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1. Die Richtlinien zu den „Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit für Unternehmerinnen und Selbstständige“ laut Anlage A, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.

2. Diese Richtlinien gelten für Anträge, die ab dem Datum der Genehmigung dieses Beschlusses bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

3. Den eigenen Beschluss Nr. 469 vom 30. Mai 2023 zu widerrufen. Die mit diesem Beschluss genehmigten Richtlinien gelten weiterhin für jene Anträge, die bis zum 31.12.2023 eingereicht wurden und deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist.

Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.