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Beschluss vom 2. Februar 2024, Nr. 22
Förderungen an Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (2024-2026)

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1. Die Richtlinien laut Anlage A, die integrierender Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.

2. Die Richtlinien laut Anhang A gelten ab Genehmigung derselben für die ab diesem Datum eingereichten Beitragsanträge.

3. Beschluss der Landesregierung vom 25. Oktober 2022, Nr. 774 in geltender Fassung ist widerrufen. Die mit diesem Beschluss genehmigten Richtlinien gelten weiterhin für jene Förderungsanträge, die bis 30. September 2023 eingereicht wurden und deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist.

Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.