1. Das zuständige Amt bestätigt schriftlich, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde und teilt den für das eingereichte Vorhaben angeforderten einheitlichen Projektcodes (CUP) mit, welcher auf sämtlichen für die Abrechnung vorgelegten Ausgabenbelegen laut Artikel 16 aufscheinen muss.
2. Unvollständige Anträge oder Anträge, die nicht alle Voraussetzungen laut den Artikeln 7 und 8 erfüllen, müssen innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen ab schriftlicher Aufforderung vervollständigt werden. Nicht fristgerecht vervollständigte Anträge werden von Amts wegen archiviert.