1. Die Gesuche sind innerhalb 15. Dezember, 12 Uhr, für das darauffolgende Kindergartenjahr gemäß den auf der Internetseite der Personalabteilung vorgegebenen Modalitäten einzureichen.
2. Nur in Ausnahmefällen ist noch die persönliche Abgabe des Gesuches oder die Übermittlung mittels E-Mail oder Einschreibebrief zulässig. In letzteren beiden Fällen ist, bei sonstigem Ausschluss, eine Kopie des Erkennungsausweises beizulegen. Bei Übermittlung mittels Briefs ist der Datumstempel des Postamtes ausschlaggebend.
3. Angaben, die Auswirkungen auf die Punktezuteilung für die Erstellung der Rangordnungen haben, können jährlich innerhalb des Einreichtermins für die Gesuche bekannt gegeben werden. Falls die entsprechenden Angaben eine Reduzierung der Punkteanzahl zur Folge haben, ist die Meldung Pflicht.
4. Das Gesuch gilt nur für die Rangordnung bezüglich des darauffolgenden Kindergartenjahres. Wer in einer Rangordnung des Kindergartenpersonals eingetragen ist und mit der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ein befristetes Arbeitsverhältnis von mindestens einem Tag zwischen 1. September und der Einreichfrist laut Absatz 1 des laufenden Kindergartenjahres in einem Berufsbild des Kindergartenpersonals hat, wird von Amts wegen in die Rangordnung des darauffolgenden Kindergartenjahres eingetragen.
5. Die Eintragung von Amts wegen laut Absatz 4 wird in Bezug auf das Personal mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welches auch in der befristeten Rangordnung für das andere Berufsbild des Kindergartenpersonals eingetragen ist, nicht angewandt.
6. Jedes neue Gesuch muss vollständig ausgefüllt werden und ersetzt das ursprüngliche. Das Fehlen der Unterschrift des Personals auf dem Gesuch führt zum Ausschluss. Dies gilt nicht im Falle der elektronischen Übermittlung, welches eine eindeutige Identifizierung der Person gewährleistet.
7. Alle Bewertungsunterlagen können als Eigenerklärung oder als Kopie vorgelegt werden.
8. Nach dem Einreichtermin der Gesuche können keine neuen Angaben gemacht bzw. Dokumente nachgereicht werden.
9. Alle Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme von Kindergartenpersonal in den Landesdienst müssen zum Einreichtermin der Gesuche gegeben sein.
10. In Abweichung zum Absatz 9 kann das Ansuchen für die Eintragung in die befristete Rangordnung innerhalb des vorgesehenen Termins auch von jenen Personen abgegeben werden, welche die Zugangsvoraussetzung bezüglich des Studien- oder Berufstitels innerhalb des darauffolgenden 28. Februar erlangen. In diesem Fall muss für die Gültigkeit des Ansuchens die entsprechende Bestätigung oder Erklärung innerhalb dieser zweiten Frist nachgereicht werden.
11. Die Tatsache, dass das Personal die persönliche E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat, schließt jedenfalls das Einverständnis mit ein, dass sich die Verwaltung für jede Art von Mitteilungen dieser Anschrift bedienen kann.