1. Die geschätzten Gesamteinnahmen werden wie folgt berechnet: Anzahl der zum 1. März 2020 belegten Heimplätze multipliziert mit der Gesamtmonatseinnahme pro Nutzer/Nutzerin, multipliziert mit der Zahl der (vier) Monatseinheiten, die dem beihilfefähigen Zeitraum laut Artikel 3 Absatz 1 entsprechen. Die Gesamtmonatseinnahme pro Nutzer/Nutzerin ergibt sich aus der Summe der Nettobeträge pro Nutzer/Nutzerin, die von der Autonomen Provinz Bozen und vom Heimbewohner/von der Heimbewohnerin zu zahlen sind.