1. Die Fachkräfte der Sozialdienste haben eine unterstützende Rolle und bewerten alle ihre Interventionen unter dem Aspekt der Lebensqualität der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb und außerhalb des Dienstes. Sie verstehen sich als Vermittler der Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer, um ihnen eine angemessene Pflege, Betreuung und Begleitung zu gewährleisten sowie um ein inklusives Leben zu fördern.
2. Die Fachkräfte ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern die Teilhabe am Leben der örtlichen Gemeinschaft und richten ihr Handeln auf die Weiterentwicklung des Grades der Inklusion der Dienste aus.
3. Die Berufsbilder und die Parameter des Personals für die stationären Dienste sind in den jeweiligen Akkreditierungsrichtlinien festgelegt.