1. Der Präsident/Die Präsidentin vertritt den Tisch nach außen und pflegt die Beziehungen zu Vereinen, Körperschaften und Institutionen. Dabei ist er/sie an die inhaltlichen Entscheidungen und Richtlinien des Tisch gebunden.
2. Er/Sie leitet die Arbeit des Tisches, gewährleistet die Ordnungsmäßigkeit der Sitzungen und der Beschlussfassungen. Er/Sie kann eine Sitzung vertragen oder aufheben.
3. Falls der Präsident/die Präsidentin abwesend oder verhindert ist, werden seine/ihre Aufgaben von seiner/ihrer beauftragten Person wahrgenommen.