1. Der Beitrag wird gekürzt, wenn:
a) die Qualität der Ausführung der Arbeiten oder die Qualität des verwendeten Materials geringer ist als vorgeschrieben,
b) die Kosten für die einzelnen Arbeiten zu hoch sind,
c) der in der Eigenerklärung angegebene Zeitaufwand für die Eigenarbeiten unangemessen ist.
2. Zur Feststellung der Kostenangemessenheit wird, sofern anwendbar, das Richtpreisverzeichnis der Autonomen Provinz Bozen herangezogen.