1. Nicht förderungsfähig sind:
a) Lohnkosten des Betriebspersonals, das an den Aus- und Weiterbildungskursen teilnimmt,
b) Ausgaben für Maschinen und Geräte, die für das Vorhaben verwendet werden,
c) laufende Betriebskosten des Unternehmens, wie Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatung, Werbekosten und Ähnliches,
d) Beratung, die sich auf betriebliche Investitionen bezieht (z.B. Planung, Neubau, Umbau, Erneuerung, Erstellung von Business Plan, Machbarkeitsstudien usw.),
e) Ausgaben für Masterlehrgänge und Ausbildungen, die verpflichtende Grundvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit sind,
f) Beratung, die sich auf die Erstellung, Wartung und Gestaltung von Internetauftritten bezieht.