1. Förderungsfähig sind folgende Vorhaben zur Aus- und Weiterbildung im Betrieb:
Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die betriebliche Tätigkeit oder die Sprachkenntnisse des Personals und der im Betrieb tätigen Personen,
2. Insbesondere sind folgende Ausgaben zulässig:
a) Honorare für Referenten und Referentinnen,
b) direkt auf Weiterbildung bezogene Ausgaben für Kurse und Seminare,
c) Reisekosten der Referenten und Referentinnen,
d) Kosten für Saalmiete, Lehrmaterial, Simultanübersetzung.
3. Dem Förderungsantrag für Vorhaben laut Absatz 1 muss ein Bildungsprojekt beigelegt werden, welches den Zweck, die Dauer, die Anzahl der Referenten/Referentinnen sowie den Namen und die Qualifikation des teilnehmenden Personals angibt. Die förderungsfähige Mindestausgabe beträgt 2.000,00 Euro; die förderungsfähige Höchstausgabe für das Tageshonorar des Referenten/der Referentin beträgt 900,00 Euro, eventuelle Reisekosten inbegriffen.
4. Förderungsfähig sind Beratungen und Vorhaben zur Wissensvermittlung, die mit der betrieblichen Tätigkeit eng zusammenhängen und von Fachleuten, spezialisierten Beratungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen oder Universitäten durchgeführt werden. Im Besonderen sind folgende Vorhaben förderungsfähig:
a) Erhebungen, Studien, Analysen und Forschungsarbeiten mit strategischen, organisatorischen, technologischen oder betriebswirtschaftlichen Zielen,
c) Beratungen durch externe Fachleute zur Marktpositionierung und zur Verbesserung der betrieblichen Organisationsstruktur,
d) Beratungen zur Verbesserung und Erneuerung in den Bereichen Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Arbeitsplatzumstrukturierung, Gründung von Kooperationen zwischen Unternehmen.
sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben;
e) Vorhaben zur Einführung und Re-Auditierung im Rahmen des Zertifikats „audit familieundberuf“ (der Hertiestiftung) und im Rahmen der SA8000-Zertifizierung für soziale Verantwortung,
5. Insbesondere sind folgende Ausgaben förderungsfähig:
a) Honorare für Beratungen,
6. Dem Förderungsantrag für Vorhaben laut Absatz 4 muss ein Plan beigelegt werden, welcher die Zielsetzungen, die Dauer, die Anzahl der beteiligten Beratenden/Fachleute und die zu erwartenden wirtschaftlichen Ergebnisse angibt. Die förderungsfähige Mindestausgabe beträgt 2.000,00 Euro; die förderungsfähige Höchstausgabe pro Beratungstag beträgt 900,00 Euro.