1. Begünstigte der Beihilfen sind KMU und Großunternehmen.
2. Zur Beihilfe zugelassen ist die Einführung von Managementsystemen mit national oder international anerkannter Zertifizierung. Weiters sind auch die Produkt- und Dienstleistungszertifizierungen zur Beihilfe zugelassen.
3. Für die Einführung der Managementsysteme ist der Einsatz einer betriebsinternen Person zur Beihilfe zugelassen. Die internen Personalkosten können mit Eigenbescheinigung des Unternehmens bestätigt werden. Die Berechnung der Personalkosten erfolgt gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a).
4. Die im Rahmen des Vorhabens anfallenden internen Personalkosten können maximal im Ausmaß der Drittkosten zugelassen werden, wie diese im Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) definiert sind.
5. Nicht zulässig sind:
a) die Ausgaben für die Erneuerung der Zertifizierung,
b) zusätzliche allgemeine Ausgaben.
6. Die vorgesehene Beihilfeintensität kann bei Kleinunternehmen bis zu 35 Prozent, bei Mittelunternehmen bis zu 25 Prozent und bei Großunternehmen bis zu 15 Prozent der zulässigen Ausgaben betragen.
7. Die beihilfefähigen Ausgaben für Vorhaben zur Einführung oder Verbesserung von Managementsystemen dürfen für KMU den Höchstbetrag von 70.000,00 Euro und für Großunternehmen von 100.000,00 Euro nicht überschreiten; die entsprechende Beihilfe wird unter Anwendung der „De-minimis“-Regelung gewährt.